Büroaufnahme mit Stühlen

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN

AGBs Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Perner Personal Group Deutschland GmbH – Arbeitskräfteüberlassung, Stand 24.11.2011

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personalbereitstellungen, Vermittlungen im Sinne der Personalvermittlung/verleih u.ä; durch das Unternehmen Perner Personal Group Deutschland GmbH mit Sitz in 13189 Berlin, Berliner Straße 100 im Folgenden kurz Perner Group genannt

1. Rechtsstellung der Perner Group-Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Perner Group-Mitarbeiter und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Perner Group-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

2. Änderungen

Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Perner Group und dem Kunden vereinbart werden.

3. Auswahl der Perner Group-Mitarbeiter

Das Unternehmen Perner Group stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten fünf Stunden nach Arbeitsaufnahme der Perner Group-Mitarbeiter meldet, werden bis zu fünf Arbeitsstunden nicht berechnet. Perner Group kann auch während des laufenden Einsatzes Perner Group-Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Perner Group-Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.

4. Einsatz der Perner Group-Mitarbeiter

Der Kunde setzt Mitarbeiter der Perner Group ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter der Perner Group nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
Außerdem setzt der Kunde Perner Group-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Perner Group insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt Perner Group-Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse oder ähnliches!

5. Allgemeine Pflichten von Perner Group

Perner Group verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

6. Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde hält beim Einsatz von Mitarbeitern der Perner Group die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Perner Group-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet Perner Group nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Perner Group-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von Perner Group-Mitarbeitern ist Perner Group unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde Perner Group die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.

7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen

Für Perner Group-Mitarbeiter finden die zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Perner Group-Mitarbeiter abgesichert.

8. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen sowie schriftlich als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsangelegenheiten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Ende der Vertragsbeziehung für drei Jahre fort.

9. Abrechnung

Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Perner Group!
Perner Group ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten mit 5 % des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pauschal mit 25,00 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Perner Group im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Perner Group-Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart wird.

10. Ausfall von Mitarbeitern der Perner Group/Höhere Gewalt

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Perner Group erschwert oder gefährdet wird, behält sich Perner Group vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Haftung

Perner Group haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet Perner Group nicht.

12. Übernahme/Vermittlung

Bei Übernahme/Vermittlung eines Perner Group-Mitarbeiters oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet Perner Group unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Zentrale Berlin, weiter wird auch Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

14. Anpassungsklausel

Perner Group behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.Perner Group behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Perner Group-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Perner Group nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

15. Sonstiges

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Perner Group. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

made with passion by GO.WEST GO.WEST Communications GmbH