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Nostrifizierung - Anerkennung in Österreich

Eine ordentliche Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich bedarf einer Berufsberechtigung. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Ausübung unabdingbar. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende (Angestellte) als auch jene, die diese Personen heranziehen (Beschäftiger), neben allfälligen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung.

Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen der "Nostrifikation" und "Berufszulassung". Unter Nostrifikation oder Nostrifizierung versteht man die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen. Dieses Anerkennungsverfahren kommt bei sogenannten Drittstaatsangehörigen oder -ausbildungen zur Anwendung. Eine Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über Berufsanerkennungsregeln; sie kommt für Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR sowie für Schweizer und bestimmte begünstigte Drittstaatsangehörige zur Anwendung. Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Patientensicherheit notwendig

Nähere Infos darüber erhalten Sie unter http://www.bmgfj.gv.at/ (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Österreich).

Ein besonderes Service der Perner Group ist, dass wir unsere zukünftigen Mitarbeiter bei der Abwicklung der Nostrifizierung unterstützen, bzw. auch anbieten, dass wir persönlich das zuständige Ministerium für Sie aufsuchen und dieses Verfahren vor Ort erledigen. Hierbei ist eine Vollmacht erforderlich, sowie dass sämtliche Unterlagen beglaubigt vorliegen.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Nostrifizierung erhalten Sie persönlich von Ihrem Jobmanager/in!

Fachbereich Gesundheitswesen & Medizin
Tel.: 0043 662 870 175 13


 

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